Die Doppelte Staatsbürgerschaft erleichtern

Veröffentlicht am 03.03.2015 in transatlantische Beziehungen

Kinder ausländischer Eltern, die mit Geburt in Deutschland neben der deutschen auch die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern bekommen haben, dürfen künftig beide Pässe behalten. Sie werden nicht mehr gezwungen, sich gegen die deutsche oder gegen die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern zu entscheiden. Das betrifft heute schon rund 500.000 Kinder.

Als hier aufgewachsen gilt,
   - wer acht Jahre hier gelebt hat oder
   - sechs Jahre hier eine Schule besucht hat
oder
   - wer in Deutschland eine Schule oder eine Berufsausbildung abgeschlossen hat.

Alle jungen Frauen und Männer, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind und bleiben Deutsche. Ihre Mehrstaatlichkeit wird akzeptiert. Und für besonders gelagerte Fälle wird es eine gerechte Lösung geben können. Dafür sorgt die zusätzliche Härtefallklausel.

 

Konkret bedeutet das:

  • Mehrstaatlichkeit wird anerkannt und ist nicht länger die Ausnahme.
  • Eine Härtefallklausel sorgt für Gerechtigkeit im Einzelfall.

Ohne viel Bürokratie soll geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die doppelte Staatsbürgerschaft erfüllt sind. Falls kein Antrag der betroffenen Person vorliegt, prüft die Behörde nach dem 21. Geburtstag die Voraussetzungen von Amts wegen. Dazu werden die zur Verfügung stehenden Daten genutzt. In nahezu 90 Prozent der Fälle wird die Prüfung ohne Mithilfe durchführbar sein. Wenn die Behörden anhand ihrer Informationen nicht weiterkommen, werden die jungen Frauen und Männer aufgefordert, bei der Klärung mitzuhelfen.

Optionspflicht
bezeichnet die Pflicht von Personen, die im Besitz einer deutschen sowie einer ausländischen Staatsangehörigkeit sind, sich für eine der beiden entscheiden zu müssen.

 


Fakten zur Optionspflicht

  • Das neue Staatsangehörigkeitsrecht ist mit wenig Bürokratie verbunden.
  • Die neue Regelung hilft  über 500.000 Jugendlichen, die nicht mehr gezwungen werden, sich entscheiden zu müssen.
  • Jedes Jahr werden von dieser Regelung 35.000 bis 40.000 Kinder profitieren. 

Zwischen dem Jahr 2000 und dem Jahr 2012 kamen in Deutschland rund 9 Millionen Kinder auf die Welt. 460.000 dieser Kinder erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit, obwohl ihre Eltern Ausländer waren. Nach bisherigem Recht mussten diese Kinder sich spätestens mit Vollendung des 23. Lebensjahres für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entschieden haben, sonst verloren sie die deutsche Staatsangehörigkeit.

Von der Neuregelung sind auch Kinder ausländischer Eltern berührt, die zwischen 1990 und 2000 in Deutschland geboren wurden. Im Rahmen einer Übergangsregelung konnten sie auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit nachträglich erwerben. Hiervon machten knapp 50.000 Kinder Gebrauch. Zusammengenommen gibt es in Deutschland damit rund eine halbe Million Optionskinder.