Beschlossen auf der Sitzung des Parteivorstandes am 20.10.2013
Die SPD führt ein bundesweites verbindliches Mitgliedervotum durch. Mit dem Votum entscheiden die Mitglieder der SPD zu der Frage, ob die SPD den mit den Unionsparteien CDU/CSU ausgehandelten Koalitionsvertrag auf Bundesebene abschließen soll. Dazu beschließt der Parteivorstand diese Richtlinie:
Der SPD-Parteivorstand führt ein bundesweites verbindliches Mitgliedervotum durch. Damit erhalten die Mitglieder die Möglichkeit, über den zwischen SPD und CDU/CSU ausgehandelten Koalitionsvertrag ein Votum abzugeben.
Das Mitgliedervotum ist verbindlich, wenn sich mindestens 20% der Mitglieder beteiligt haben.
Das Mitgliedervotum wird als reine Briefwahl durchgeführt.
Unmittelbar nach Beschlussfassung über die Durchführung des verbindlichen Mitgliedervotums durch den Parteivorstand, werden die Mitglieder elektronisch und über die Homepage www.spd.de über das Mitgliedervotum informiert. Im Vorwärts wird das Verfahren für alle Mitglieder erläutert.
Der Abstimmungsstichtag für die Briefwahl wird durch den Parteivorstand festgelegt, sobald das Ende der Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU/CSU feststeht. Unmittelbar im Anschluss an die Festlegung des
Abstimmungsstichtages werden die Briefwahlunterlagen erstellt und allen
Mitgliedern (Druck und Versanddauer ca. 14 Tage, wenn Briefumschläge für die Briefwahl ohne Datum vorproduziert werden können (die Produktion Briefwahlunterlagen komplett für alle Mitglieder erfordert ca. 4 Wochen zuzüglich Versanddauer von ca. 4 Tagen) zugesendet. Darüber hinaus wird elektronisch und über die Homepage www.spd.de über den Abstimmungsstichtag informiert.
. Der Koalitionsvertrag wird allen Mitgliedern zugänglich gemacht.
. Bis zum Abstimmungsstichtag finden Regionalkonferenzen des Parteivorstands statt, auf denen die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen vorgestellt und diskutiert werden.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der SPD, die bis zur Festlegung des Abstimmungsstichtages aufgenommen wurden und in der Mitgliederverwaltung (MAVIS II) als Mitglied registriert sind.
Die Briefabstimmungsunterlagen bestehen aus dem Stimmzettel, einer eidesstattlichen Erklärung und zwei Umschlägen. Das Mitglied muss den Stimmzettel in den ersten, zu verschließenden Umschlag legen und diesen
Umschlag zusammen mit der eidesstattlichen Erklärung in den zweiten. Diesen Umschlag sendet das Mitglied verschlossen an den Parteivorstand zurück.
Per Briefabstimmung abgegebene Stimmen müssen bis zum Abstimmungsstichtag
24:00 Uhr im Postfach des Parteivorstands eingegangen sein (Posteingang). Die Öffnung des Postfachs sowie die Auszählung erfolgen unter Aufsicht einer von den Bezirken und Landesverbänden benannten MPZK.
Die einheitlichen Stimmzettel haben folgenden Text:
„Durchführung eines Mitgliedervotums Soll die SPD den mit CDU/CSU
ausgehandelten Koalitionsvertrag vom XXXXXXX abschließen?
Ja
Nein
Bitte nur eine Stimme abgeben.“
Ungültig sind Stimmzettel, die den Willen nicht zweifelsfrei erkennen lassen.
Die Öffnung des Postfachs und Auszählung aller Stimmen erfolgt am Folgetag des Abstimmungsstichtages. Die MPZK entscheidet jeweils über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen und stellt das Ergebnis der Abstimmung fest. Stimmzettel und Abstimmungsprotokoll sind beim SPD Parteivorstand für die Dauer eines Jahres nach Abstimmungsschluss sicher und verschlossen aufzubewahren.
Die Veröffentlichung des Ergebnisses obliegt dem Parteivorstand. Dieser veröffentlicht das Ergebnis spätestens am Tag nach der Auszählung.