Unsere Regeln

 

SPD Auslandsarbeit auf juristisch

Inhaltsverzeichnis
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  • Richtlinie zur Stellung von Parteimitgliedern und Beitrittswilligen, die ihren Lebensmittelpunkt im Ausland haben, und Bildung von Auslandsortsvereinen/ - freundeskreisen (kurz Auslandsrichtlinie) nach § 3 Absatz 6 Organisationsstatut
  • Aufnahme und Organisation von Auslandsmitgliedern bei den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien
  • Beispiel für eine Geschäftsordnung eines Freundeskreises
  • Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Wahlrecht im Ausland vom Vorsitzenden der SPD Genf
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