Richtlinie zur Stellung von Parteimitgliedern und Beitrittswilligen, die ihren Lebensmittelpunkt im Ausland haben, und Bildung von Auslandsortsvereinen/ - freundeskreisen (kurz Auslandsrichtlinie) nach § 3 Absatz 6 Organisationsstatut
Aufnahme und Organisation von Auslandsmitgliedern bei den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien
Beispiel für eine Geschäftsordnung eines Freundeskreises
Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Wahlrecht im Ausland vom Vorsitzenden der SPD Genf