Wichtige Hinweise für Deutsche mit gleichzeitiger Staatsangehörigkeit des Gastlandes
Nach § 12 des Bundeswahlgesetzes sind Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, bei Vorliegen der gesetzlich festgelegten Voraussetzungen wahlberechtigt und können auch von
außerhalb des Bundesgebietes durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen.
Werden Sie gleichzeitig von der Regierung des Staates, in dem Sie leben, als eigener Staatsangehöriger in Anspruch genommen, sollten Sie sich rechtzeitig bei den Behörden des Staates,
dessen Staatsangehörigkeit Sie neben der deutschen besitzen, darüber informieren, ob Ihnen aus der Wahlteilnahme persönliche Nachteile erwachsen können.
http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_13/auslandsdeutsche/download/Anlage2_BTW2013.pdf