Wichtige Hinweise für Deutsche mit gleichzeitiger Staatsangehörigkeit des Gastlandes

Veröffentlicht am 23.05.2013 in SPD International

Nach § 12 des Bundeswahlgesetzes sind Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
leben, bei Vorliegen der gesetzlich festgelegten Voraussetzungen wahlberechtigt und können auch von
außerhalb des Bundesgebietes durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen.

Antrag auf Teilnahme an der Bundestagswahl